Die Gesundheit ist wie das Salz:

Man merkt nur, wenn es fehlt.

 

(italienisches Sprichwort)


Wissenwertes

Nachfolgend sind häufig gestellte Anfragen für Sie zusammengefasst und nach Möglichkeit beantwortet.

 

 

Können anfallende Therapiekosten mit der Krankenkasse verrechnet werden?

 

 Ja, sie können ihre Therapiekosten mit allen Kostenträgern rückverrechnen und bekommen je nach dem 80% vom Kassensatz bis zu 100% der Kosten rückerstattet.

 

 

 

 

Muss die Therapieverordnung des Arztes von der Krankenkasse bewilligt werden?

 

Nicht alle Kostenträger verlangen eine Bewilligung wie ÖGK und BVAEB. Aber wir geben Ihnen gerne Auskunft darüber und holen die chefärztl. Bewilligung auch gerne für Sie ein!

 

 

Was benötige ich im eine Rückvergütung bei der Krankenkasse zu erhalten?

 

Damit Sie problemlos zur Rückvergütung kommen, brauchen sie nur eine ärztl. Überweisung. Nach Abschluss der Behandlungen stelle wir Ihnen eine Honorarnote aus. Mit dieser bezahlten Honorarnote können Sie bei Ihrer Krankenkasse um eine Rückvergütung ansuchen.

 

 

Ich werde operiert, wann soll ich für die nachfolgende Therapie einen Termin vereinbaren?

 

Sobald sie ihren OP-Termin haben würde wir uns über ein Gespräch mit ihnen freuen und wir können uns über ambulante Rehabilitationsmaßnahmen die sie sich vorstellen oder die wir Ihnen bieten können, unterhalten.